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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant parkte vor der Hauseinfahrt des Anzeigenerstatters. Hierauf wurde er vom Anzeigenerstatter und dessen Tochter angesprochen. Da nach Auffassung des Anzeigenerstatters unser Mandant nicht schnell genug die Einfahrt räumte, fing der Anzeigenerstatter an, unseren Mandanten und dessen Auto zu fotografieren. Dies wollte unser Mandant verhindern. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf zumindest das Handy vom Anzeigenerstatter beschädigt wurde. Der Anzeigenerstatter behauptete im Anschluss daran gegenüber der Polizei, dass er von unserem Mandanten körperlich angegriffen worden sei. Insbesondere sei er stark getreten und geschlagen worden.

Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 – und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.

Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.

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