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Verkehrsstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchsdiebstahl

20. März 2015: Wohnungseinbruchsdiebstahl – Einstellung ohne Auflagen

Die Geschädigte, eine 32jährige Berlinerin, befand sich im Bad, als sie hörte, dass ein Fremder gegen ihre Wohnungstür trat. Durch einen schmalen Türspalt konnte sie sehen, wie unser Mandant die Tür zum Wohnzimmer öffnete. Aus Angst vor unserem Mandanten schloss sich die Geschädigte in ihrem Bad ein. Unser Mandant habe daraufhin die Wohnung verlassen und sei die Treppen des Hausflurs hinuntergerannt. Den herbeigerufenen Polizisten, die ihn am Hauseingang empfingen, soll er entgegengerufen haben: – Sie sind meinetwegen hier. Ich bin der, den Sie suchen. Ich war in der Wohnung?.

Nach Ansicht der Polizei soll unser Mandant in die Wohnung eingebrochen sein, um Wertgegenstände zu entwenden. Entsprechend wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls angeklagt. Dieser wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Nach Mandatsübernahme setzte sich Rechtsanwalt Dietrich rasch mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einer Einlassung informierte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht über eine psychiatrische Erkrankung unseres Mandanten. Herr Dietrich teilte mit, dass unser Mandant aufgrund des schädlichen Gebrauchs von Cannabinoiden psychische und Verhaltensstörungen aufweise. Aufgrund dessen könne man nicht ausschließen, dass unser Mandant das Gefühl gehabt hätte, aus der Wohnung der Geschädigten überwacht und ausspioniert zu werden.

Obwohl das Amtsgericht bereits einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt hatte, schloss es sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, hob den Hauptverhandlungstermin auf und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen geringer Schuld ohne Auflagen ein.

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