Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Reinickendorf einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die nötigen Feststellungen zu ermöglichen. Infolge des Unfalls soll ein Schaden im vierstelligen Bereich entstanden sein.
Der Unfall wurde von einer Zeugin beobachtet, die das Nummerschild notierte und den Fahrer detailliert beschreiben konnte. In einer durchgeführten Wahllichtbildvorlage erkannte die Zeugin unseren Mandanten – mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 %? als Fahrer wieder.
Nach Mandantsübernahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Er stellte fest, dass die Wahllichtbildvorlage formale Mängel aufwies, da das Bild unseres Mandanten in Bildausschnitt und Auflösung von den übrigen abwich. Er kam zum Schluss, dass diese Mängel Zweifel an der Täterschaft unseres Mandanten begründeten und regte die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an. Die Amtsanwaltschaft ließ sich hierauf ein und stellte das Verfahren schließlich ein.