Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob gegen unsere Mandantin Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Ihr wurde vorgeworfen, neun Mal die S-Bahn in Berlin genutzt zu haben, ohne im Besitz einer Fahrkarte gewesen zu sein (Beförderungserschleichung). Da sie bereits wegen Schwarzfahrens in mehreren Fällen vorbestraft war, wandte sich unsere Mandantin nach Anklageerhebung an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin umfangreich auf die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen vor. Unmittelbar vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem Vorgespräch zwischen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Cottbus darlegen, dass sich die familiäre und berufliche Situation unserer Mandantin im letzten halben Jahr deutlich gebessert habe. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unsere Mandantin bereuen würde, schwarzgefahren zu sein. Das Gericht und die Staatanwaltschaft verschafften sich dann noch einen persönlichen Eindruck von unserer Mandantin, der entsprechend der Vorbereitung von Rechtsanwalt Dietrich positiv ausfiel. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Cottbus waren deshalb bereit, trotz der im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafe wegen Schwarzfahrens das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Ableistung von lediglich 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen.