Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen unseren Mandanten, weil er über die Internetplattform shiny-flakes.com bzw. shiny-flakes.to Betäubungsmittel bestellt und diese mit Bitcoins bezahlt haben soll. Neben Cannabis sollen sich auf der Bestellliste unseres Mandanten auch diverse synthetische Drogen wie Kokain, LSD, MDMA und Speed befunden haben. Die Internetplattform shiny-flakes wurde aufgelöst, nachdem die Behörden bei einer Wohnungsdurchsuchung in Leipzig mehrere hundert Kilogramm diverser Betäubungsmittel gefunden hatten und diese dem Betreiber von shiny-flakes zuordnen konnten.
Bei der Auswertung der ebenfalls sichergestellten Nutzerdaten von shiny-flakes stieß man auch auf die Kontaktdaten unseres Mandanten. Aufgrund der erheblichen Anzahl der als Bestellung vermerkten Drogen bestand der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Daraufhin durchsuchte die Polizei auch die Wohnung unseres Mandanten.
Bei unserem Mandanten wurden mehrere Tütchen mit Cannabis sowie entsprechendes Zubehör sichergestellt. Im Rahmen der Auswertung wurden später fast 60 Gramm brutto Cannabis gewogen. Bei der Durchsuchung äußerte unser Mandant gegenüber der Polizei, dass er einige Betäubungsmittel auch auf einer Party gemeinsam mit anderen konsumiert hatte, sodass sich die Ermittlungen nun zusätzlich auf den Verdacht der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln erstreckten. Wegen dieser stark belastenden Umstände beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon mehrere Mandanten in Strafverfahren wegen Bestellungen von Drogen bei shiny-flakes verteidigt. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Brandenburger Staatsanwaltschaft, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Sodann sprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem verantwortlichen Staatsanwalt und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob in dem Gespräch hervor, dass unser Mandant das Cannabis nur zum gelegentlichen Eigenkonsum gekauft hatte und sich sonst auch vielseitig ehrenamtlich engagieren würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch herausarbeiten, dass die Schuld unseres Mandanten gering sei. Der Staatsanwalt schloss sich daher dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren trotz der nicht ganz unerheblichen Menge an Cannabis schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage ein.