Unser Mandant war bei Fahrscheinkontrollen in der S-Bahn fünfmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen gegen ihn eingeleitet. Unser Mandant erhielt dann Post von der Polizei und sollte Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Den beigefügten Fragebogen füllte unser Mandant selbst aus und schickte ihn an die Polizei zurück. Kurze Zeit später wurde vom zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen, in dem unser Mandant wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Sodann schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Gericht und legte glaubhaft dar, dass unser Mandant sehr vergesslich sei und seinen Fahrschein bei den entsprechenden Kontrollen tatsächlich einfach vergessen hatte. Aus diesem Grund sei unser Mandant auch zu keinem Zeitpunkt mit Absicht schwarzgefahren. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich ein.