Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Auch nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit unserem Mandanten. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich gab er an, dass er vom Untermieter beleidigt und geschlagen worden sein soll. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gab Rechtsanwalt Dietrich eine mündliche Erklärung für unseren Mandanten ab. Unser Mandant musste zur Sache keine Angaben machen. In der Befragung des Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich den Zeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.