Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten alarmierte die Polizei, da sie durch unseren Mandanten geschlagen worden sein soll. Gegenüber den eingetroffenen Polizeibeamten erstatte sie Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Nach dem Inhalt der Ermittlungsakte hatte unser Mandant die Vorwürfe gegenüber der Polizei eingeräumt und war mit einer Wegweisung einverstanden. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die ehemalige Lebensgefährtin eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten beantragt und durch das Familiengericht erhalten. Sie gab an, in der Vergangenheit wiederholt durch unseren Mandanten körperlich angegriffen worden zu sein. Deshalb führte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu aber nicht bereit, weil es in der Vergangenheit bereits Verfahren wegen Körperverletzung gegeben habe und unser Mandant wegen Betruges vorbestraft war. Deshalb wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant als Strafe zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen diesen Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung wurde die Lebensgefährtin von einem Anwalt begleitet. Dieser Rechtsanwalt trug vor, dass die Lebensgefährtin weiterhin psychisch stark unter dem Geschehen leiden würde. Trotz dieser Ausführungen konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Es kam somit nicht zu einer weiteren Verurteilung.