Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung geführt. Die Anzeigenerstatterin hatte unseren Mandanten beschuldigt, dass er sie mit anderen Beschuldigten in ihrer Wohnung in Berlin Zehlendorf brutal geschlagen haben soll. Unser Mandant soll insbesondere den Kopf der Anzeigenerstatterin wiederholt gegen eine Wand gestoßen haben. Weiterhin soll unser Mandant der flüchtenden Zeugin ein Messer an den Hals gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.