Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort. Unser Mandant hatte von der rechten auf die mittlere Spur gewechselt, da die rechte Spur von einem parkenden Fahrzeug blockiert worden war. Bei dem Wechsel soll er mit seinem Pkw dann einen Verkehrsunfall verursacht haben und weitergefahren sein, obwohl er den Unfall bemerkt haben soll. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Fahrerflucht suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass eine Kollision unseres Mandanten mit einem anderen Fahrzeug nicht nachweisbar sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass an dem von unserem Mandanten geführten Fahrzeug keine Unfallspuren festgestellt worden waren. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant von einer Zeugin belastet worden war, die sich einige Fahrzeuge hinter dem Geschehen befand und es daher zweifelhaft sei, ob diese das Geschehen überhaupt hat wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Fahrerflucht mangels Tatnachweises ein.