Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren erwachsenen Mandanten angeklagt, gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten Jugendlichen versucht zu haben, unter Vorhalt eines Messers einen hochpreisigen Mercedes zu rauben. Der gesondert Verfolgte hatte sich gegenüber einem Autoverkäufer als Interessent ausgegeben und eine Probefahrt vereinbart. Bei diesem Treffen versuchte der gesondert Verfolgte, den Autohändler mit einem Messer ins Gesicht zu stechen, um danach das Auto zu entwenden. Der Autohändler konnte aber mit dem Mercedes flüchten. Kurze Zeit später wurde erneut ein Treffen mit dem Autohändler unter anderem Namen vereinbart. Der Verkäufer schöpfte aber Verdacht und alarmierte die Polizei.
Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.
Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.