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Schwerer Diebstahl

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl in besonders schwerem Fall

28. November 2017: Diebstahl in besonders schwerem Fall – Einstellung in Hauptverhandlung.

Die Berliner Polizei beobachte unseren Mandanten und eine weitere Person in Berlin Charlottenburg, da sie sich nachts auffällig bewegten. Tatsächlich begaben die zwei sich zu einem Parkscheinautomaten und versuchte diesen nach Aussage der Polizeibeamten abzubrechen.

Als dieses misslang begaben sie sich wieder zum Fahrzeug unseres Mandanten, wo die beiden von der Polizei festgenommen worden. In der Fahrertür fand die Polizei Reizgas, weshalb Ermittlungen wegen Diebstahl mit Waffen[nbsp] und wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall[nbsp] geführt wurden. Der Bekannte unsere s Mandanten war noch Heranwachsender, weshalb alle beide vor dem Jugendgericht angeklagt wurden. Nach Anklageerhebung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Jugendgericht mit dem Beweisergebnis auseinander. Insbesondere bestritt er die Wahrnehmungen der Polizei. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich das Reizgas immer im Fahrzeug befunden habe, und deshalb wenigstens ein Diebstahl mit Waffen nicht nachweisbar sei. Das Jugendgericht ging deshalb von einer konfrontativen Hauptverhandlung aus und trennte unseren Mandanten ab. In der dann ein Jahr später erneut angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweissituation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich daran, dass die Polizeibeamten tatsächlich die von ihnen geschilderten Wahrnehmungen hätten treffen können. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend darlegen, dass mittlerweile nicht mehr mit neuen Straftaten durch unseren Mandanten zu rechnen sei. Deshalb war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 € einzustellen. Der Diebstahl mit Waffen ist mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe und der Diebstahl in besonders schwerem Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht.

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