Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Urteil lag zugrunde, dass unsere Mandantin die Geschädigte zunächst geschlagen und dann das Handy der Geschädigten weggenommen hat. Weiterhin hatte unsere Mandantin der Geschädigten vermutlich CS-Gas ins Gesicht gesprüht, wodurch die Geschädigte zunächst nichts sehen konnte und noch über einen längeren Zeitraum brennende Augen und juckende Haut gehabt hat.
Vor dem Landgericht Berlin gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung im Namen unserer Mandantin ab, wonach das Handy lediglich weggenommen worden sei, um E-Mails und SMS auszulesen. Unsere Mandantin ging davon aus, dass ihr Lebenspartner eine Beziehung zur Geschädigten unterhalten habe. Unsere Mandantin habe dann lediglich vergessen, der Geschädigten später das Handy zurückzugeben. Angaben zum verwendeten Gas / Spray machte Rechtsanwalt Dietrich nicht. Nachfragen durch das Gericht wurden durch Rechtsanwalt Dietrich nicht zugelassen.
Die abgegebene Einlassung konnte durch das Landgericht Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und unsere insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen wegen einfacher Körperverletzung und Unterschlagung verurteilt. Auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wegen Verwendung von Gas / Spray konnte nicht erfolgen, weil nicht geklärt werden konnte, ob das verwendete Mittel stark gesundheitsschädlich gewesen ist.