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Widerstand g. Vollstreckungsbeamte

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

23. November 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung von Polizeibeamten

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Zuvor war unser Mandant in Berlin-Neukölln von Polizeibeamten kontrolliert worden und hatte seinen Unmut über die Maßnahme unmissverständlich geäußert, wobei er die Polizeibeamten auch duzte. Auf die Vorladung der Polizei reagierte unser Mandant nicht.

Nachdem das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten erlassen hatte, beauftragte dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht machte Rechtsanwalt Dietrich die Umstände der Tat deutlich. Dabei stellte er klar, dass unser Mandant ohne konkreten Anlass überprüft worden war. Weil unser Mandant darüber nicht erfreut war, äußerte er sich zwar unsachlich, jedoch vielmehr bezogen auf die polizeiliche Maßnahme als gegen die eingesetzten Beamten persönlich. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich nachweisen, dass sich unser Mandant bereits seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung befand, die auch den regelmäßigen Einsatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten umfasste. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant unter dem Eindruck der polizeilichen Überprüfung befürchtete, der Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten könne ihm zum Verhängnis werden. Unser Mandant sei von den Gesamtumständen der Situation überreizt gewesen und hat sich daher zu unstatthaften Äußerungen hinreißen lassen. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, wobei es die Höhe der monatlichen Raten antragsgemäß relativ niedrig ansetzte.

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