Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle in Berlin übergab unser Mandant einen Fahrschein, welcher nach Einschätzung des Kontrollpersonals manipuliert gewesen sei. Der Fahrschein sollte doppelt entwertet gewesen sein. Diese Auffassung wurde durch die Berliner Polizei – Landeskriminalamt – geteilt.
Unser Mandant bestritt den Tatvorwurf und gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er diesen Fahrschein mit den erkennbaren Farbspuren an einem Automaten gekauft habe. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb an die zuständige Amtsanwältin.
In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin davon überzeugen, dass man nicht beweisen könne, woher die Farbspuren stammen. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt.