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Verkehrsstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr

22. Januar 2020: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr – Einstellung

Ein Radfahrer war in Berlin Prenzlauer Berg in eine Auseinandersetzung mit unserem körperlich deutlich überlegenden Mandanten geraten. Nach Aussage des Radfahrers soll unser Mandant mit seinem Mercedes Sprinter den Radfahrer geschnitten haben. Hierüber soll sich der Radfahrer beim Überholen beschwert haben. Deshalb soll unser Mandant seinen Mercedes angehalten und den Radfahrer vom Fahrrad gezogen und geschlagen haben. Unser Mandant ging zunächst davon aus, dass sich das Verfahren auch ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt erledigen würde. Erst nach Erhalt einer Anklageschrift und der Ladung zur Hauptverhandlung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich.

Nach der Anklageschrift wollte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Verurteilung wegen Körperverletzung und wegen Nötigung im Straßenverkehr erreichen. Darüber hinaus beabsichtigte die Staatsanwaltschaft eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete die zahlreichen Zeugenaussagen aus. In der angesetzten Verhandlung konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich den Radfahrer mit den unterschiedlichen Aussagen und Wahrnehmungen der Zeugen. Der Radfahrer verwickelte sich hierbei teilweise in Widersprüche. Rechtsanwalt Dietrich gab weiterhin mündlich eine Erklärung für unseren Mandanten ab. Rechtsanwalt Dietrich teilte zunächst mit, dass der Radfahrer sich am Auto unseres Mandanten vorbeidrängeln wollte. Auch habe der Radfahrer gegen das Auto unseres Mandanten geschlagen und unseren Mandanten beleidigt. Deshalb wollte unser Mandant den Radfahrer zur Rede stellen. Auch sei unser Mandant als mobiler Hausmeister auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, die Strafsache einzustellen.

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