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Alkohol / Drogen am Steuer

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

21. Oktober 2014: Trunkenheitsfahrt – Einstellung mangels Tatnachweis

Der Fahrer des auf unseren Mandanten zugelassenen PKW hatte in Berlin Steglitz bei einem Abbiegevorgang unter Missachtung der Vorfahrt einen Unfall verursacht und ist ohne anzuhalten davongefahren. Es entstand am gegnerischen Fahrzeug ein Sachschaden von fast 4.000,00 – . Aufgrund des hohen Sachschadens wurde die Wohnanschrift unseres Mandanten durch Berliner Polizisten aufgesucht. Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde vor dem Haus angetroffen. Die Mutter unseres Mandanten hielt sich neben unserem Mandanten an der Wohnanschrift auf. Die Mutter gab an, das Fahrzeug geführt zu haben.

Als sich die Mutter nach Aufforderung der Berliner Polizei ins Fahrzeug setzte, stellte man fest, dass die Mutter aufgrund der Sitzeinstellung zu klein gewesen ist, um das Fahrzeug zu führen. Nach der Konfrontation mit der Aussage eines Unfallzeugen, der angegeben hat, das im Fahrzeug ein männlicher Fahrer und eine weibliche Beifahrerin gesessen haben, soll sich unser Mandant in Widersprüche verwickelt haben, was er die letzte Stunde gemacht hat. Die Beschreibungen des Unfallzeugens passten auf unseren Mandanten und seine Mutter. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Im Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwächen des Ermittlungsergebnisses hin und beantragte, dass Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Entgegen dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung bot der zuständige Richter an, dass man im Falle eines Geständnisses lediglich mit einer niedrigen Geldstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis für 7 Monate rechnen müsse. Dieses Angebot wurde von Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt. Sodann wurde streitig verhandelt. In einer dreistündigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich in Befragungen der Zeugen erhebliche Widersprüche herausarbeiten, die er in seinem Plädoyer umfassend darstellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer eine Verurteilung zu einer Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperre für die Zeit von 7 Monaten. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.

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