Bekannte unseres Mandanten meldeten sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem unser Mandant aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten in Untersuchungshaft genommen worden war. Hintergrund des Haftbefehls war, dass unserem Mandanten vorgeworfen wurde, im Rahmen von vermeintlichen Kreditgewährungen Darlehensnehmer zu schädigen. Durch die Fälschung unterschiedlicher Unterlagen sollten die Darlehensnehmer zur Zahlung von hohen Summen veranlasst werden. Ein Geschädigter sollte insbesondere über 200.000,00 € zahlen. Nachdem gefälschte Kontoauszüge unseres Mandanten durch einen Geschädigten der Bank unseres Mandanten vorgelegt worden sind, erstattete die Bank Strafanzeige. Da unser Mandant ab diesem Zeitpunkt unter keiner bekannten Adresse mehr anzutreffen war, wurde aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft Berlin der Haftbefehl erlassen.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Haftprüfung. In der Haftprüfung bestritt Rechtsanwalt Dietrich zunächst den Tatvorwurf. Auch konnte unser Mandant eine neue Wohnanschrift dem Gericht präsentieren. Das Amtsgericht verschonte daraufhin unseren Mandanten von der weiteren Untersuchungshaft. Noch im Ermittlungsverfahren legte Rechtsanwalt Dietrich schriftlich dar, warum ein Tatnachweis nicht zu erbringen sei. Trotz dieser Ausführungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin das Beweisergebnis in Frage stellen. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.