Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über die Website seines Unternehmens Handläufe verkauft zu haben, wobei ihm von mehreren Zeugen das Ausbleiben der Lieferung vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragte, legte er ausführlich die Schwachstellen der Anklage dar und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle war das Amtsgericht nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten dann endgültig davon überzeugen. Dabei trug er Zweifel am objektiven Geschehensablauf vor und wies darauf hin, dass das Ausbleiben der Lieferung nicht aufgrund von einer betrügerischen Absicht geschehen sein kann.