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Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Januar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, die Unterschrift seiner verstorbenen Ehefrau auf ihrem Testament gefälscht zu haben. Die Strafanzeige gegen unseren Mandanten wurde durch das Erbschaftsgericht nach Einholung eines Schriftgutachtens erstattet. Denn das Gutachten hatte ergeben, dass die Unterschrift des Testaments nicht von der verstorbenen Ehefrau unseres Mandanten stammte.

Da unser Mandant als Alleinerbe in dem Testament eingesetzt wurde, richtete sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Nach der Auswertung der strafrechtlichen Ermittlungsakte und der Gerichtsakte des zivilrechtlichen Verfahrens über die Wirksamkeit des Testaments, stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Staatsanwaltschaft der Nachweis einer Urkundefälschung nicht ohne weiteres gelingen würde. Vielmehr drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass unser Mandant von seinen Nachbarn, mit denen er seit einiger Zeit persönliche Konflikte hatte, falsch belastet wurde. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

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