Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Bußgelbescheid erhalten hatte. In diesem wurden aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Unser Mandant ist als Krankenpfleger zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und besprach anschließend die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Richterin davon überzeugen, dass unser Mandant im Falle der Vollstreckung des Fahrverbotes mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müsse. Deshalb war die zuständige Richterin bereit, unter Erhöhung der Geldbuße auf die Verhängung des Fahrverbotes zu verzichten. Unser Mandant muss seinen Führerschein nicht abgeben.