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Freiheitsberaubung

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit Hilfe eines Verteidigers kann ein Strafverfahren durchaus noch in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Diese Erfahrung konnte auch unser Mandant machen, der bereits mit einer Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu Rechtsanwalt Dietrich kam. Der Vorwurf war für unseren Mandanten sehr belastend. Denn in der Anklageschrift wurde beschrieben, wie unser Mandant mit seiner Ehefrau die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Berlin gefesselt und mit einer Holzlatte mehrfach auf sie eingeschlagen haben soll. Außerdem soll unser Mandant seine Tochter in der Wohnung eingeschlossen und ihr den Reisepass abgenommen haben. Damit standen für unseren Mandanten die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Urkundenunterdrückung im Raum.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.

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