Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen schweren Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor ein paar Jahren ein Fahrrad aus einem Innenhof gestohlen zu haben. Die angebliche Eigentümerin des Fahrrads sah unseren Mandanten das Fahrrad aus einem Kofferraum herausholen. Unser Mandant suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.