Unser Mandant war geschockt, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter sexueller Nötigung erhielt und wandte sich mit der Vorladung umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Bereits bei der Auswertung der Ermittlungsakte kamen Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin. Diese behauptete, unser Mandant habe sie nach nicht unerheblichem gemeinsamen Alkoholkonsum mit in seine Wohnung nach Berlin-Kreuzberg genommen und hier versucht, sie zu küssen und ihre Brüste zu berühren. Außerdem soll unser Mandant die Handtasche der Frau versteckt haben.
Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.