Unser jugendlicher Mandant hatte in acht Fällen in seiner Schule unter Androhung und Anwendung von Gewalt einen Mitschüler aufgefordert, ihm Vermögensgegenstände herauszugeben. In weiteren Fällen hatte er einen anderen Mitschüler mit dem Tode bedroht und beleidigt. Insbesondere aufgrund der räuberischen Erpressungen drohte ein Arrest. Im Erwachsenenstrafrecht wird die räuberische Erpressung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur Jugendgerichtshilfe auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Jugendgerichtshilfe überzeugen, dass unser Mandant bereits vor der Hauptverhandlung 20 Sozialstunden ableistet. Ebenfalls wurde ein Täter- Opferausgleich durchgeführt. Aufgrund dieser Maßnahmen war dann schließlich das Amtsgericht bereit, dass Verfahren ohne Verurteilung einzustellen.