Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant dem Fahrgast lediglich entsprechend den Vorgaben erklärt hatte, dass die Personalien nicht aufgenommen würden, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt noch vor Ort bar bezahlt wird. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Fahrgast auch behauptete, dass unser Mandant ihm mit einer Anzeige wegen Schwarzfahrens gedroht hatte, sollte die Barzahlung ausbleiben. Mit der Anzeige habe sich der Fahrgast daher offensichtlich für eine Vorwärtsverteidigung entschieden, um von seinem eigenen Fehlverhalten abzulenken und eine Eintragung wegen Schwarzfahrens zu verhindern. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.