Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den vermeintlich Geschädigten gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter verprügelt zu haben. Der vermeintlich Geschädigte hatte erhebliche Verletzungen im Kopfbereich davon getragen. Der vermeintlich Geschädigte hatte angegeben, dass er vor der Wohnungstür seiner Ex-Lebensgefährtin gewartet habe. Unser Mandant, ebenfalls ein Ex-Ex-Lebensgefährte, habe mit einem Unbekannten den vermeintlich Geschädigten von Hinten angegriffen und verprügelt. Danach sei unser Mandant geflüchtet. Die unmittelbar zum Tatort gerufene Polizei hatte sofort unseren Mandanten zu Hause aufgesucht. Unser Mandant gab an, nicht am Tatort gewesen zu sein. Seine Handverletzungen führte er auf Handwerkerarbeiten zurück. Er berief sich auf einen Alibizeugen. Dieser Alibizeuge bestätigte nicht die Angaben unseres Mandanten. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Ex-Lebensgefährtin unseren Mandanten um Hilfe gebeten hatte. Als unser Mandant ohne eine weitere Person vor der Wohnung erschien, hat der vermeintlich Geschädigte CS-Gas auf ihn gesprüht. Gegen diesen Angriff hat sich unser Mandant lediglich gewehrt. Den vermeintlich Geschädigten konnte Rechtsanwalt Dietrich in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Das Gericht konnte schließlich nicht mit Sicherheit sagen, welche Sachverhaltsschilderung zutreffend sei. Deshalb wurde unser Mandant trotz der ursprünglich gegenüber der Polizei gemachten falschen Angaben freigesprochen.