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Verkehrsstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

10. März 2015: Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Brühl/Nordrhein-Westfalen als Fahrer eines angemieteten LKW einen Verkehrsunfall mit zwei Pkw verursacht und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, anstatt wie gefordert anzuhalten und die Feststellung der Personalien zu ermöglichen.

Zeugen des Verkehrsunfalls hatten sich das das Kfz-Kennzeichen des LKW notiert. Über eine Anfrage bei der Autovermietung gelangte die Polizei an die Daten unseres Mandanten.

Unmittelbar nachdem unser Mandant eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erhielt, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Dieser sagte den Termin bei der Polizei ab und nahm sogleich Kontakt zur Staatsanwaltschaft Köln auf. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Zeugen zwar das Nummernschild notiert hatten, aber keine Angaben zum Fahrer machen konnten. Es sei somit nicht ausgeschlossen, dass unser Mandant das Fahrzeug einem anderen überlassen haben könnte.

Da gleichwohl ein hohes Verurteilungsrisiko bestand, schlug Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten vor, eine Einstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an die Deutsche Krebshilfe e. V. anzuregen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich mit dieser Erledigung bereit.

Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe hätte unser Mandant zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erhalten. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich diese Rechtsfolgen abwenden konnte.

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