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Diebstahl

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

06. November 2017: Diebstahl von 100.000 € – Einstellung des Verfahrens

Unsere Mandantin arbeitete als Putzkraft in Berlin-Charlottenburg und wurde beschuldigt, nach Beendigung ihrer Reinigungsarbeiten aus einer Wohnung 100.000 € entwendet zu haben. Laut Aussage der Mieterin der Wohnung hatte unsere Mandantin die Weisung erhalten, nach Erledigung der Arbeiten die Wohnung abzuschließen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Als die Mieterin die 100.000 € nicht mehr in ihrer Wohnung finden konnte, erstattete sie Strafanzeige wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin.

Infolge dessen beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an, um die Ermittlungsergebnisse umfangreich sichten und auswerten zu können. Bei der gründlichen Untersuchung des Akteninhalts konnte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Unstimmigkeiten feststellen. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klar, dass nicht allein unsere Mandantin als Täterin in Frage kommt. Auch der Freund der Mieterin oder eine andere Person hätten sich Zugang zu der Wohnung verschaffen können, beispielsweise durch Erlangung des in den Briefkasten eingeworfenen Schlüssels. Auch benannte Rechtsanwalt Dietrich als Ungereimtheit den auffallend großen Abstand von fast einer Woche zwischen der angegebenen Tatzeit und der Anzeigenerstattung. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich in den Akten kein Beweis dafür befindet, dass die Mieterin die 100.000 € jemals tatsächlich besessen und in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf diese Aspekte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.

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