Wegen einer Fahrerflucht in Berlin-Rudow war gegen unseren Mandanten von der Berliner Polizei ermittelt worden. Er soll ein anderes Auto während einer Dienstfahrt angefahren und sich sodann ohne weiteres, insbesondere ohne die Polizei zu informieren oder Kontaktdaten am Umfallfahrzeug zu hinterlassen, vom Unfallort entfernt haben. Ein unbeteiligter Zeuge hingegen hinterließ eine Nachricht, in der er das Nummernschild des fahrenden Autos sowie die Tatzeit hinterließ. Weiterhin hinterließ er den Hinweis, dass es sich um ein Lieferfahrzeug gehandelt haben könnte. Seinen Namen und Anschrift hinterließ der Zeuge allerdings nicht. Nachdem der Halter des angefahrenen Autos die Polizei kurze Zeit später alarmiert hatte, ermittelte diese die zum Lieferwagen gehörende Firma. Diese gab an, dass sich unser Mandant als Fahrer zur Tatzeit im Wagen befunden haben müsse.
Unser Mandant erhielt daher eine Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume von Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen hatte, verfasste er ein umfangreiches Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Zur Begründung führte er an, dass nicht geklärt worden war, wer der tatsächliche Fahrer des Wagens gewesen war. Dass unser Mandant der Fahrer gewesen sein soll, stellte Rechtsanwalt Dietrich als schlichte Vermutung dar. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass der entstandene Schaden auch anderweitig entstanden sein könnte. Der Zeuge, der diese Tat beobachtet haben will, könne für eine diesbezügliche Aussage jedenfalls nicht befragt werden. Weil die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, musste sie das Verfahren antragsgemäß – sehr zur Freude unseres Mandanten – einstellen.