Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, eine junge Frau dadurch belästigt zu haben, dass er vor ihren Augen exhibitionistische Handlungen vorgenommen habe. Die junge Frau hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass unser Mandant vor ihrem Wohnhaus stand und dort zunächst auf den Gehweg uriniert haben soll. Als die Zeugin zu ihrem Auto lief und dabei in Richtung unseres Mandanten schaute, soll er seinen Penis in die Hand genommen und begonnen haben zu masturbieren, woraufhin die Zeugin den Polizeinotruf wählte. Gegen unseren Mandanten ist aufgrund der Anschuldigung durch die Zeugin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging hervor, dass der Tatvorwurf gegen unseren Mandanten ausschließlich auf den unbestätigten Angaben der Zeugin beruhte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin daher davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Zur Zufriedenheit unseres Mandanten konnte so auch eine öffentliche Verhandlung vermieden werden, in der unser Mandant sonst hätte erscheinen müssen.