Unser Mandant ist in Berlin mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen. Da er nach Ansicht der Polizei unsicher gefahren war, wurde er von der Polizei angehalten und kontrolliert. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von fast 2,0 % Promille. Unser Mandant wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet wurde.
Anschließend kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen, weshalb das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erließ, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl sofort Einspruch ein und wandte sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Dennoch kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber nochmals alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen vortragen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Trunkenheit im Verkehr gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.