Waffen
11. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurden zwei Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Zum einen hatte er während der Silvesternacht in Berlin-Neukölln mit einer Pistole Knallpatronen in Luft geschossen, obwohl er nicht im Besitz eines dafür nötigen Waffenscheins war. Bei diesem Geschehen wurde er von einer vorbeifahrenden Polizeistreife beobachtet, anschließend gestellt und durchsucht. Zum anderen führte unser Mandant zur selben Zeit Pyrotechnik aus Polen, die in Deutschland nicht zugelassen ist und unter das Sprengstoffgesetz fällt, mit sich. Diese Gegenstände fand die Polizei im Zuge der Durchsuchung.
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