Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Verstoß gegen Arzneimittelgesetz
11. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt, weil er eine nicht unerhebliche Anzahl an Privatrezepten auf seinen Namen ausgestellt hatte, obwohl er die Berechtigung dazu nicht hatte. Unser Mandant hat die Rezepte dann in Apotheken eingelöst und die entsprechenden verschreibungspflichtigen Medikamente erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Sein Verhalten war zurückzuführen auf die von unserem Mandanten über Jahre entwickelte Abhängigkeit von Beruhigungsmitteln. Diese hatte unser Mandant aufgrund einer diagnostizierten Panikerkrankung verschrieben bekommen, konnte sich allerdings von diesen Mitteln nicht mehr selbstständig lösen.
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