Vermögensdelikte
Schwerer Diebstahl
26. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden ist.Aufgrund weiterer Verurteilungen wurde die Bewährung jedoch widerrufen. Die Beschwerden hiergegen blieben ohne Erfolg. Somit stand die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unmittelbar bevor. Unser Mandant befürchtete jeden Tag, die Ladung zum Haftantritt im Briefkasten vorzufinden.
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19. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Schadenfall bei seiner Versicherung angezeigt zu haben, der sich in Wirklichkeit nicht ereignet haben soll. Ein entsprechendes Verhalten wäre als Versicherungsbetrug gemäß § 263 StGB strafbar.Dem Strafverfahren lag zu Grunde, dass unser Mandant bei der Polizei einen gegen ihn gerichteten Raub angezeigt hatte. Er schilderte den Polizeibeamten, dass an einem Geldautomaten Geld abgehoben habe und dabei von einer Gruppe arabisch aussehender Jugendlicher überfallen worden sein soll. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Polizisten jedoch bald fest, dass ein Freund unseres Mandanten kurz zuvor einen ähnlich ausgeführten, ebenfalls gegen ihn gerichteten Raub geschildert hatte.
Betrug
28. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf ihm vor, in mehreren Fällen Kleidungsstücke über verschiedene Online-Portale an Nutzer verkauft, sie jedoch nach Zahlungseingang nicht abgeschickt zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug strafbar.Der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten wies bereits zahlreiche einschlägige Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf. Zudem stand unser Mandant bereits zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen unter (einschlägiger) Bewährung.
24. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in seiner Wohnung eine Marihuana-Plantage zu betreiben. Er war von seinem Nachbarn - einem Polizeibeamten - angezeigt worden, weil unser Mandant diesen nach einem Wasserschaden nicht in seine Wohnung lassen wollte. Zudem empfand der Polizeibeamte es als auffällig, dass unser Mandant stets die Rollläden heruntergelassen hatte und nach seinem Einzug die Tür - luftdicht? abgedichtet habe, wobei dennoch regelmäßig der Geruch von Marihuana im Treppenhaus zu bemerken war.Rechtsanwalt Dietrich argumentierte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass diese Indizien keineswegs ausreichten, um einen Anfangsverdacht gegen unseren Mandanten zu bejahen.
16. Februar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin, eine Studentin der Psychologie, war über ein Subunternehmen seit zehn Monaten als Kassenmitarbeiterin in einem großen Berliner Warenhaus beschäftigt. Während eines ihrer Kassendienste näherte sich ihre Mutter mit einem großen Stapel Kleidungsstücke im Wert von über 1.000,00 - . Unsere Mandantin tat so, als würde sie die - Kundin? nicht kennen, und scannte zum Schein einen Großteil der Kleidungsstücke ein. Um kein Aufsehen zu erregen, druckte sie einen sogenannten - offenen Bon? aus und gab ihn ihrer Mutter, die mit den Kleidungsstücken das Warenhaus verließ. Weder Mutter noch Tochter war allerdings bewusst, dass Kaufhausdetektive den Vorgang per Videokamera beobachtet hatten.
7. Februar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in zahlreichen Fällen von einem Dealer Kokain erworben zu haben. Die Polizei hatte - von unserem Mandanten unbemerkt - über einen Zeitraum von 5 Monaten das Telefon des Dealers abgehört und alle Telefonate protokolliert. Unser Mandant hatte in diesem Zeitraum mehrmals im Monat angerufen und sich in diesen Gesprächen ausweislich der Abhörprotokolle stets mit dem Dealer an verschiedenen Orten in Neukölln zum Kauf von Kokain verabredet.
30. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, am Eingang zum Tiergartentunnel mit seinem Audi falsch abgebogen zu sein und dadurch einen Auffahrunfall zweier anderer Pkw verursachte zu haben, wobei Sachschaden in Höhe von fast 10.000,00 - entstand. Obwohl er somit am Unfall beteiligt war und den Unfall auch bemerkte, soll unser Mandant entgegen dem Anhaltegebot aus § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) durch den Tiergartentunnel davongefahren sein. Die übrigen Unfallbeteiligten sowie einige Zeugen hatten sich jedoch das Kfz-Kennzeichen notiert und konnten gegenüber der Polizei Angaben zum Fahrzeugführer machen.
Urkundenfälschung
27. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.
8. Dezember 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde an der S-Bahn-Station Hackescher Markt in Berlin von Kontrolleuren der S-Bahn Berlin GmbH gebeten, einen Fahrausweis vorzuzeigen. Unsere Mandantin verfügte über ein Azubiticket. Allerdings war der Gültigkeitsvermerk - Gültig bis: 30.09.2016? auf der Trägerkarte offensichtlich überschrieben. Welches Datum ursprünglich dort stand, war mit bloßen Augen nicht zu erkennen. Die S-Bahn Berlin GmbH ging von einer Manipulation an der Trägerkarte aus und erstattete Strafanzeige.
4. November 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Regionalexpress auf der Strecke Worms-Mainz im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle ein gefälschtes Semesterticket vorgezeigt zu haben, um so den Fahrpreis einzusparen. Durch herbeigerufene Bundespolizisten wurde unsere Mandantin zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Dort fanden die Bundespolizisten bei einer Durchsuchung unserer Mandantin weitere gefälschte, abgelaufene Semestertickets. Aufgrund dieses Fundes gingen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass unsere Mandantin bereits seit vielen Jahren mit gefälschten Semestertickets öffentliche Verkehrsmittel nutzt.