Vermögensdelikte
Räuberische Erpressung
5. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.
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Betrug
Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten zunächst ein Strafverfahren wegen Unterschlagung geführt. Unser Mandant soll als Mitarbeiter eines Telefonanbieters mehrere Telefonverträge abgeschlossen haben. Zu den Verträgen gehörte auch immer die Lieferung eines hochwertigen Handys. Diese Handys ließ unser Mandant an seine Anschrift liefern. Nach der Lieferung kündigte unser Mandant die Verträge ohne die Handys zurückzugeben.
Hehlerei
2. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Hehlerei geführt. Ihr wurde vorgeworfen, einen gestohlenen Laptop angekauft zu haben. Diesen Laptop soll unsere Mandantin in ein Computerfachgeschäft in Berlin Schöneberg gebracht und dort darum gebeten haben, den Computer zu entsperren.
Raub
17. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Ehemann unserer Mandantin unterhielt eine längere sexuelle Beziehung zu seiner Geliebten. Die Geliebte war vom Ehemann auch Schwanger. Deshalb brach unsere Mandantin mit weiteren Beteiligten die Wohnungstür der Geliebten auf. Die zu diesem Zeitpunkt unbekleidete Geliebte wurde dann unter Vorhalt eines Messers wiederholt geschlagen und mit Gläsern beworfen. Auch wurden ihr die Haare abgeschnitten. Unter Vorhalt des Messers musste die Geliebte ihr Handy herausgeben. Die Geliebte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. An einem weiteren Tag lauerte unsere Mandantin mit einem Dritter der Geliebten auf der Straße auf und verprügelte die Geliebte abermals. Hierbei wurde auch auf den Bauch der Geliebten getreten. Hierbei rief unsere Mandantin, dass die Geliebte das Kind verlieren solle. Aufgrund dieser Vorfälle wurde unsere Mandantin verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Es sollte ein Haftbefehl insbesondere wegen schweren Raubs, Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs erlassen werden.
Diebstahl
Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben. Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:
4. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn konnte unser Mandant kein Ticket vorlegen. Deshalb sollte unser Mandant seine Personalien angeben und mittels Ausweis belegen. Unser Mandant gab lediglich seinen Namen an. Er weigerte sich, sein Geburtsdatum zu benennen und einen Ausweis vorzulegen. Deshalb riefen die Kontrolleure die Polizei. Unser Mandant war hiermit nicht einverstanden und versuchte, abzuhauen. Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben.
10. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.
9. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.
Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten.