Vermögensdelikte
Urkundenfälschung
30. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen eines vermeintlich manipulierten Fahrausweises wurden gegen unsere Mandantin Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung von der Bundespolizeidirektion Berlin geführt. Auf einer Regionalbahnfahrt in Richtung Ostbahnhof soll sie während einer Fahrscheinkontrolle in Berlin-Friedrichshain einen mechanisch manipulierten Fahrausweis vorgezeigt haben. Der Fahrausweis soll in der Weise manipuliert gewesen sein, dass der vorherige Stempel entfernt wurde, um die freiwerdende Stempelfläche erneut stempeln zu können.
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15. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von der Polizei Berlin wurde unserem Mandanten sonstiger Betrug bzw. Urkundenfälschung vorgeworfen. Unser Mandant soll mit einem gefälschten Fahrausweis in einem Bus in Berlin-Wilmersdorf angetroffen worden sein. Der Fahrausweis soll dabei in der Weise bearbeitet worden sein, dass der vorherige Entwertungsstempel wegradiert worden war, um Platz für eine erneute Stempelung zu bieten. Diese Radierung war dem Kontrolleur aufgefallen, weswegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anzeige gegen unseren Mandanten erstattete.
Betrug
31. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Aufgrund einer in Dresden gestellten Anzeige wurde von der Polizei Dresden gegen unsere in Berlin-Siemensstadt lebende Mandantin wegen Betrugs ermittelt. Unsere Mandantin soll über „eBay“ eine Playstation nach Dresden verkauft haben. Die Playstation wurde allerdings vom Käufer als defekt bewertet. Der Käufer verlangte daraufhin den Kaufpreis zurück, schickte die vermeintlich defekte Playstation an unsere Mandantin zurück und stellte bei der Polizei Dresden Anzeige wegen Betrugs gegen unsere Mandantin.
Die Bundespolizei Berlin ermittelte gegen unsere aus Brandenburg stammende Mandantin, weil sie an der Haltestellte „Treptower Park“ von Kontrolleuren der Deutschen Bahn beim Schwarzfahren festgestellt worden war. Sie soll den Kontrolleuren ein Semesterticket vorgezeigt haben, dass anhand des Hologramm-Bildes eindeutig als Fälschung erkennbar war. Daher wurde ihr zudem der Vorwurf der Urkundenfälschung gemacht. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt.
Diebstahl
25. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Schwäbisch Hall wegen des Verdachts des Diebstahls, der Sachbeschädigung und der Unterschlagung ermittelt. Konkret vorgeworfen wurde ihr dabei, dass sie mehrere Einrichtungsgegenstände aus einer Mietwohnung entwendet sowie Teile der Wohnung beschädigt haben soll. Zudem soll sie einen geliehenen Staubsauger nicht zurückgegeben haben. Angezeigt wurde unsere Mandantin von der damaligen Vermieterin der Wohnung.
22. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug ermittelt. Er soll in Berlin-Hakenfelde einen Elektrizitätszähler manipuliert haben. Dabei soll er einen Magneten an den Zähler angebracht haben, damit dieser nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und sich daraus niedrigere Verbrauchswerte ergeben. Das Versorgungsunternehmen war von unserem Mandanten gerufen worden, da er ungewöhnlich hohe Verbrauchswerte angezeigt hatte. Daraufhin wurde das Messgerät vor Ort entfernt und einer eingehenden Untersuchung zugeführt. Das Versorgungsunternehmen kam daraufhin zu dem Ergebnis, dass das Messgerät manipuliert worden war. Das erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei Berlin und unser Mandant erhielt einen Anhörungsbogen als Beschuldigter.
Erschleichung von Leistungen
15. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen. Er wurde beschuldigt die Verkehrsmittel der BVG ohne gültigen Fahrausweis genutzt zu haben.
14. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mit einer Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde ermittelt, weil er, zusammen mit einer anderen Person, zwei Handys aus einem Elektronikfachgeschäft in Berlin-Mitte entwendet haben soll. Unser Mandant und sein Bekannter sollen dabei die Handys aus der Auslage genommen und sie in eine präparierte Tasche gesteckt haben. Die Tasche trug der Bekannte unseres Mandanten. Mit der Tasche in der Hand wurde der Bekannte beim Verlassen des Geschäfts vom Ladendetektiv gestellt, nachdem die Sicherheitsschranke ausgelöst worden war.
29. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Hamburg war gegen unseren Mandanten von der dortigen Polizei wegen Betrugs ermittelt worden. Unser Mandant war als Geschäftsführer einer Firma tätig gewesen, die sich auf den Verkauf von Produkten aus den Vereinigten Staaten in Deutschland fokussiert hatte. Für den entsprechenden Import der Waren wurden regelmäßig Speditionsfirmen beauftragt. Unserem Mandanten wurde nun in einem Fall vorgeworfen, eine Speditionsfirma beauftragt zu haben, obwohl er nicht vorgehabt haben soll, diese auch zu bezahlen. Dadurch soll er eine Lieferung erhalten haben, ohne dafür zu bezahlen. Die Speditionsfirma erstattete daher Anzeige gegen die Firma unseres Mandanten und ihm als Geschäftsführer. Umgehend mandatierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich.
Ladendiebstahl
Von der Polizei Berlin wurde gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls ermittelt. Sie soll in einem Supermarkt in Berlin-Schöneberg mehrere Lebensmittelartikel entwendet haben. Hierbei wurde sie von einem Ladendetektiv, der unsere Mandantin anschließend zur Rede stellte, beobachtet. Ebenso ist Videomaterial der Tat vorhanden. Nachdem die Polizei hinzugerufen worden war und alle im Laden entwendeten Waren von unserer Mandantin freiwillig herausgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin routinemäßig durchsucht. Dabei wurden in ihrer mitgeführten Tasche zuvor gekaufte Kleidungsstücke, für die sie allerdings keine Belege hatte, und eine Schere sichergestellt. Die Tasche soll unsere Mandantin während der Tat offen getragen und die Schere griffbereit platziert haben. Daher wurde ihr insgesamt zum Vorwurf gemacht, im Supermarkt einen Ladendiebstahl mit Waffen und hinsichtlich der weiteren Waren einen einfachen Ladendiebstahl begangen zu haben.