Vermögensdelikte
Betrug
10. Oktober 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden. Unser Mandant hatte sich bei einem Warenhändler über das Internetportal Amazon einen teuren Füller bestellt. Nach dem Widerruf des Vertrags soll er nicht diesen, sondern ein mit Papiermüll gefülltes Paket an das Handelshaus zurückgeschickt haben. Unser Mandant war zunächst davon ausgegangen, er könne den Sachverhalt alleine aufklären. Die Staatsanwaltschaft Berlin verfasste jedoch einen Strafbefehl, der dann auch vom Amtsgericht Tiergarten erlassen wurde. In diesem sollte unser Mandant wegen Betrugs zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden.
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Das Bundeszentralregister unserer Mandantin enthielt bereits vier Eintragungen mit einschlägigen Vorstrafen wegen Betruges und Diebstahls. Auch war die Bewährungszeit von zwei Verurteilungen noch nicht beendet, als unsere Mandantin erneut wegen Betruges angeklagt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, in dem Onlineshop eines Baumarktes Waren bestellt zu haben, obwohl sie nicht beabsichtigte, diese zu bezahlen.
4. Oktober 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Diebstahl
Bei dem Nachbarn unseres Mandanten wurden im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mehrere Elektrogeräte, unter anderem Notebooks und ein iPhone entwendet. Da es in der Vergangenheit bereits Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seinem Nachbarn gegeben hatte, wurde er verdächtigt, den Einbruch begangen zu haben.
29. September 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einem Foodcourt eines Berliner Einkaufszentrums soll unser Mandant von mehreren Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er gemeinsam mit einer anderen Person versuchten haben soll, Wertgegenstände aus den über den Stühlen hängenden Jackentaschen zu entwenden. Da unser Mandant dem beobachtenden Polizeibeamten bereits aus einem anderen Verfahren bekannt war, sollen diese bereits vor Ort durch den Polizeibeamten identifiziert worden sein.
20. September 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant wegen besonders schweren Betruges beschuldigt. Es soll hierbei ein Schaden von über 40.000,00 € entstanden sein.
12. September 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Bundeszentralregister unseres Mandanten verzeichnete insgesamt 35 Vorstrafen, darunter zahlreiche Verurteilungen wegen Diebstahls, sowie wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten. Auch hatte er sich schon mehrmals in Haft befunden. Als unser Mandant erneut wegen Ladendiebstahls von Waren in Höhe von mehr als 1.000,00 € auffällig geworden ist und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) deshalb gegen ihn ermittelte, stand er noch wegen Diebstahls in drei Verfahren unter Bewährung.
9. September 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn wegen Betrugs ermittelte. Er soll über eBay ein Fahrzeug mit einer aktuellen HU-Bescheinigung versteigert haben, obwohl das Fahrzeug verkehrsunsicher gewesen sein soll.[nbsp] Da der Käufer das Fahrzeug nach Erhalt in einer Werkstatt untersuchen lassen hatte, wobei zahlreiche gravierende Mängel, unter anderem am Motor, festgestellt worden waren, könne die von unserem Mandanten vorgelegte HU-Bescheinigung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main daher nur gefälscht gewesen sein.
28. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Nötigung ermittelte. Er soll eine Werkstatt aufgesucht haben und dem Inhaber gedroht haben, diese abbrennen zu wollen.
9. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der ehemalige Arbeitgeber hatte unsere Mandantin bei der Polizei in Auerbach angezeigt, weil unsere Mandantin 500,00 € von ihm gestohlen haben soll. Unsere Mandantin soll gegenüber dem Arbeitgeber den Diebstahl eingeräumt und die 500,00 € zurückgezahlt haben. Als weitere Beweismittel benannte der Arbeitgeber eine weitere Mitarbeiterin. Auch gegenüber der Mitarbeiterin soll unsere Mandantin den Diebstahl zugegeben haben. Auch reichte der Arbeitgeber eine Mail ein, in welcher unsere Mandantin sich für den Diebstahl entschuldigt haben soll. Die weitere Arbeitgeberin bestätigte in einer Zeugenvernehmung die Aussagen ihres Arbeitgebers.