Hehlerei § 259 StGB
Hehlerei
1. Oktober 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde beschuldigt, in der Waschanlage einer Tankstelle in Lychen/Uckermark gegen eine der Reinigungsbürsten gefahren zu sein und diese beschädigt zu haben, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 3.300,00 - entstanden sein soll. Sodann soll sich unsere Mandantin vom Unfallort entfernt haben, ohne die erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu haben. Ein entsprechendes Verhalten wird als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (http://www.strafverteidiger-fahrerflucht.de/) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich drohen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis sowie Punkte im Verkehrszentralregister.
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28. September 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, im Rahmen eines Open-Air-Festivals mit der Betreuung des Barbereichs betraut und sämtliche Getränkeeinnahmen in Höhe von ca. 40.000,00 - einbehalten und nicht an den Veranstalter ausgezahlt zu haben. Ein solches Verhalten ist als Unterschlagung strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Nach Zustellung des Strafbefehls nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf.