Erschleichung von Leistungen / Schwarzfahren § 265a StGB
Erschleichung von Leistungen
20. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.
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7. Oktober 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war bei Fahrscheinkontrollen in der S-Bahn fünfmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen gegen ihn eingeleitet. Unser Mandant erhielt dann Post von der Polizei und sollte Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Den beigefügten Fragebogen füllte unser Mandant selbst aus und schickte ihn an die Polizei zurück. Kurze Zeit später wurde vom zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen, in dem unser Mandant wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
28. April 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie von der Berliner Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Hierbei stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in den letzten drei Jahren bereits zwei Mal durch das Amtsgericht Tiergarten einmal wegen Betruges und einmal wegen Schwarzfahrens verurteilt worden ist. Rechtsanwalt Dietrich regte trotz dieser Vorstrafen im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens an.[nbsp]