Erschleichung von Leistungen / Schwarzfahren § 265a StGB
Erschleichung von Leistungen
5. Februar 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Innerhalb weniger Wochen wurde unsere in Strausberg wohnende Mandantin mehrmals in der S-Bahn Berlin durch Fahrkartenkontrolleure ohne einen gültigen Fahrausweis festgestellt. Die S-Bahn Berlin erstattete daraufhin Anzeige wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB. Unsere Mandantin hatte zunächst auch das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens von jeweils 60,00 € nicht bezahlt und sich zu dem Tatvorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert. Dies hatte neben weiteren Mahnkosten auch zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) unsere Mandantin wegen des Erschleichens von Leistungen angeklagt hatte.
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9. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen gestellt worden, da er bei einer Fahrausweiskontrolle in der Berliner Straßenbahn wiederholt keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unser Mandant in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung, Raub, Unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln und Erschleichen von Leistungen in mehreren Fällen verurteilt worden war.
27. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Oftmals lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und sich von einer Verurteilung nicht einschüchtern zu lassen. Diese Erfahrung konnte auch unsere Mandantin machen, die in 18 Fällen schwarzgefahren war und daraufhin einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhielt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung wollte das Gericht das Strafverfahren trotz jeglicher Bemühungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht gegen eine Geldauflage einstellen. Stattdessen wurde unsere Mandantin vom Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 €, insgesamt 900,00 €, verurteilt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen das Urteil Berufung ein.
6. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unser Mandant bei einer Fahrausweiskontrolle in der Münchner S-Bahn wiederholt weder einen gültigen Fahrausweis für sich, noch für sein mitgeführtes Fahrrad vorzeigen konnte, wurde eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen gegen ihn gestellt. Problematisch war insbesondere, dass unser Mandant bereits mehrere Vorstrafen im Bundeszentralregister hatte. Dabei handelte es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falscher Verdächtigung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
15. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen. Er wurde beschuldigt die Verkehrsmittel der BVG ohne gültigen Fahrausweis genutzt zu haben.
16. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihr wurde vorgeworfen, in Berlin innerhalb von sechs Monaten drei Mal die U-Bahn bzw. Tram, jeweils ohne einen gültigen Fahrausweis, genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt wurde.
28. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Manchmal unterlaufen auch den Justizbehörden Fehler. Ziemlich ärgerlich sind solche Fehler, wenn gänzlich unschuldige Personen auf einmal als Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren belegt werden. Dieses Schicksal wiederfuhr auch unserer Mandantin. Sie erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Schwarzfahrens. Insgesamt soll sie drei Mal die U-Bahnlinie U1 in Berlin ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.
22. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant meldete sich bei Rechtanwalt Dietrich nachdem er vom Polizeipräsidenten in Berlin einen Brief mit einer Belehrung und schriftlichen Äußerungsmöglichkeit erhalten hatte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in sechs Fällen die BVG ohne Fahrschein genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach zunächst die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin. Diese lehnte aber eine Einstellung ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass unser Mandant bereits in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Schwarzfahrens gehabt habe und diesmal sechs Mal schwarzgefahren sei. Deshalb wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen, gegen welchen Rechtsanwalt Dietrich Einspruch einlegte.
20. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.
7. Oktober 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war bei Fahrscheinkontrollen in der S-Bahn fünfmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen gegen ihn eingeleitet. Unser Mandant erhielt dann Post von der Polizei und sollte Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Den beigefügten Fragebogen füllte unser Mandant selbst aus und schickte ihn an die Polizei zurück. Kurze Zeit später wurde vom zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen, in dem unser Mandant wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.