Erpressung § 253 StGB
Erpressung
26. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Erpressung ermittelt. Unsere Mandantin soll einer Frau durch Telefonanrufe damit gedroht haben, sie zu verletzen, sollte sie weiterhin die Geldzahlungen unterlassen. Die Frau hatte in Berlin-Tempelhof über einen Zeitraum von ungefähr sechs Jahren immer wieder kleinere bis mittelgroße Geldbeträge im Gesamtwert von fast 100.000,00 € an unsere Mandantin gezahlt. Unsere Mandantin soll gegenüber der Frau angegeben haben, dass durch die Zahlungen Steuerschulden und andere Rechnungen beglichen werden sollen. Eine Rückzahlung wurde dabei stets vereinbart. Unsere Mandantin soll das ihr geliehene Geld allerdings nicht zurückgezahlt haben, weswegen die Frau anfing, weitere Zahlungen einzustellen und Rückzahlungen zu fordern.
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