Diebstahl § 242 StGB
Diebstahl
8. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin arbeitete als Putzkraft in Berlin-Charlottenburg und wurde beschuldigt, nach Beendigung ihrer Reinigungsarbeiten aus einer Wohnung 100.000 € entwendet zu haben. Laut Aussage der Mieterin der Wohnung hatte unsere Mandantin die Weisung erhalten, nach Erledigung der Arbeiten die Wohnung abzuschließen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Als die Mieterin die 100.000 € nicht mehr in ihrer Wohnung finden konnte, erstattete sie Strafanzeige wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin.
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28. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.
14. August 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 - . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.
Ladendiebstahl
21. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte in einem Kaufhaus mehrere hochpreisige Flaschen Wein (insgesamt über 600 - ) entwendet und hatte sich dann, ohne diese zu bezahlen, zum Ausgang begeben. Ladendetektive beobachteten unseren Mandanten und sprachen ihn am Ausgang auf den Diebstahl an. Ein anschließend am Ort durchgeführter Alkoholtest ergab bei unserem Mandanten einen Wert von über 1,2 - .Gegenüber den Ladendetektiven und der hinzugerufenen Polizei machte unser Mandant zunächst keine Angaben zum Sachverhalt, sondern beauftragte umgehend Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In einem persönlichen Gespräch schilderte unser Mandant seine Situation zum Tatzeitpunkt.
18. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während der Autofahrt mit seinem Handy telefoniert zu haben. Zwei Polizeibeamte wollen diese Ordnungswidrigkeit aus ihrem Polizeifahrzeug heraus beobachtet haben. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren. In dem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich erklärte unser Mandant, er habe tatsächlich gar kein Handy benutzt, sondern ein Diktiergerät. Als selbstständiger Handwerksunternehmer diktiere unser Mandant regelmäßig berufsrelevante Inhalte auf seinem Diktiergerät, das er immer im Auto habe. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich konnte unser Mandant sogar Fotos von seinem Diktiergerät im Auto als Nachweis übersenden.
13. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde von zwei Ladendetektiven beobachtet, wie sie in einem Kaufhaus mit mehreren Jacken und Mänteln in die Umkleidekabine ging und diese anschließend nur mit wenigen Kleidungsstücken wieder verließ. Zudem wurde beobachtet, wie unsere Mandantin Lebensmittel in ihren Rucksack steckte. Der Wert der Waren belief sich insgesamt auf ca. 460 - . Beim Verlassen des Kaufhauses wurde unsere Mandantin von den Detektiven angesprochen. Es wurde anschließend eine Strafanzeige wegen Diebstahls gefertigt und unsere Mandantin wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen.Unsere Mandantin erhielt später einen Strafbefehl, in dem gegen sie eine Geldstrafe von 600 - festgesetzt wurde.
10. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Diebstahls von 400 - ermittelt. An einem Geldautomaten hatte unsere Mandantin 400 - an sich genommen, die sich eine andere Bankkundin zuvor an dem Automaten auszahlen lassen, dann aber dort vergessen hatte. Unmittelbar nachdem unsere Mandantin die 400 - dort gefunden hatte, zahlte sie das Geld auf ihr eigenes Konto ein. Das Tatgeschehen konnte durch das Kreditinstitut bestätigt werden.Rechtsanwalt Dietrich nahm nach seiner Beauftragung als Verteidiger umgehend Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und forderte die Ermittlungsakte an.
12. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde in zwei Fälle dabei beobachtet, wie sie am Kurfürstendamm insgesamt acht Flaschen hochwertigen Parfüms stahl. Unmittelbar nach der Tat setzte sie sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte noch im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft und berichtete von der Kleptomanie-Erkrankung unserer Mandantin, aufgrund derer die Tat kaum vorwerfbar sei. Angesichts unzähliger einschlägiger Vorverurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafe kam eine Einstellung zwar nicht mehr in Betracht. Allerdings konnte Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig die Weichen für eine Geldstrafe stellen.
10. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin ist bereits 13 Mal wegen Diebstahl vorbestraft. Im Bundeszentralregister sind Eintragungen wegen einfachen Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen räuberischen Diebstahls enthalten. Unsere Mandantin hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Freiheitsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Im vorliegenden Verfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, da sie wieder bei zwei Ladendiebstählen erwischt worden war.
Schwerer Diebstahl
5. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem die Inhaberin eines Berliner Restaurants feststellte, dass die Tageseinnahmen vom Vortag in Höhe von etwa 4.000,00 - nicht wie erwartet im Safe lagen, rief sie die Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, das Geld entwendet zu haben, da er als einer von sehr wenigen Kenntnis vom elekronischen Code hatte und am Vortrag für einige Stunden ungestörten Zugang zum Safe hatte. Zudem fiel der Polizei negativ auf, dass er noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis kündigte.Unser Mandant machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nahm Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.