Diebstahl § 242 StGB
Diebstahl
26. März 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, wie er in einem Baumarkt in Berlin-Charlottenburg teure Akkus aus der Verpackung nahm, sämtliche Etiketten entfernte und die Waren ohne Bezahlung einsteckte. Die Akkus hatten einen Wert von fast 400 €. Zudem existierten mehrere Überwachungsvideos, die belegen sollten, dass unser Mandant bereits mehrfach Waren in demselben Umfang in dem Baumarkt entwendet hatte.
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Schwerer Diebstahl
22. März 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie sie gemeinsam mit zwei anderen Frauen in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg mehrere Kleider im Gesamtwert von über 800 € in ihre Handtasche steckte, um diese anschließend zu stehlen. Aufgrund dessen wurde die Polizei alarmiert, die unsere Mandantin stellte und zu dem Vorfall befragte. Unsere Mandantin konnte sich nicht überzeugend zu ihrem Verhalten erklären, sodass sogar der Verdacht aufkam, die Frauen hätten schon mehrere solcher Diebstähle begangen. Daher durchsuchte die Polizei kurze Zeit später auch das Auto sowie die Wohnung unserer Mandantin. Dort wurden weitere neuwertige Kleidungsstücke aufgefunden.
30. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde bereits 12 Mal insbesondere wegen zahlreicher Diebstahlstaten verurteilt. In seiner letzten Verurteilung wurde er wegen Diebstahls zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
28. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei beobachte unseren Mandanten und eine weitere Person in Berlin Charlottenburg, da sie sich nachts auffällig bewegten. Tatsächlich begaben die zwei sich zu einem Parkscheinautomaten und versuchte diesen nach Aussage der Polizeibeamten abzubrechen.
20. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde verdächtigt, unter Ausnutzung seiner beruflichen Zutrittsberechtigung aus einem Warenlager in Berlin-Rudow mehrere Smartphones im Gesamtwert von über 4.600[nbsp]€ gestohlen zu haben. Anschließend soll er die Smartphones über das Internet verkauft haben. Unser Mandant war dringend tatverdächtig, weil sich anhand der Überprüfung der Seriennummern der Verkauf eines der gestohlenen Geräte mit einer Überweisung an unseren Mandanten in Verbindung bringen ließ. Als dann die Wohnräume und der Arbeitsplatz unseres Mandanten gründlich von der Polizei durchsucht und sein PC beschlagnahmt wurden, wandte sich unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Verteidiger.
8. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin arbeitete als Putzkraft in Berlin-Charlottenburg und wurde beschuldigt, nach Beendigung ihrer Reinigungsarbeiten aus einer Wohnung 100.000 € entwendet zu haben. Laut Aussage der Mieterin der Wohnung hatte unsere Mandantin die Weisung erhalten, nach Erledigung der Arbeiten die Wohnung abzuschließen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Als die Mieterin die 100.000 € nicht mehr in ihrer Wohnung finden konnte, erstattete sie Strafanzeige wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin.
28. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.
14. August 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 - . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.
Ladendiebstahl
21. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte in einem Kaufhaus mehrere hochpreisige Flaschen Wein (insgesamt über 600 - ) entwendet und hatte sich dann, ohne diese zu bezahlen, zum Ausgang begeben. Ladendetektive beobachteten unseren Mandanten und sprachen ihn am Ausgang auf den Diebstahl an. Ein anschließend am Ort durchgeführter Alkoholtest ergab bei unserem Mandanten einen Wert von über 1,2 - .Gegenüber den Ladendetektiven und der hinzugerufenen Polizei machte unser Mandant zunächst keine Angaben zum Sachverhalt, sondern beauftragte umgehend Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In einem persönlichen Gespräch schilderte unser Mandant seine Situation zum Tatzeitpunkt.
18. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während der Autofahrt mit seinem Handy telefoniert zu haben. Zwei Polizeibeamte wollen diese Ordnungswidrigkeit aus ihrem Polizeifahrzeug heraus beobachtet haben. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren. In dem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich erklärte unser Mandant, er habe tatsächlich gar kein Handy benutzt, sondern ein Diktiergerät. Als selbstständiger Handwerksunternehmer diktiere unser Mandant regelmäßig berufsrelevante Inhalte auf seinem Diktiergerät, das er immer im Auto habe. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich konnte unser Mandant sogar Fotos von seinem Diktiergerät im Auto als Nachweis übersenden.