Diebstahl § 242 StGB
Diebstahl
6. August 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen Diebstahlverdachts wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll die Handtasche einer Frau auf einem Supermarktplatz in Berlin-Rudow bei sich im Auto verstaut haben und anschließend weggefahren sein. Auf unseren Mandanten als möglichen Täter war die Polizei Berlin gekommen, weil sie Videomaterial des Supermarktes gesichtet hatten. Darauf war das Auto nebst Nummernschild deutlich erkennbar.
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Ladendiebstahl
Mit einer Anklageschrift wegen Ladendiebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Ihr wurde vorgeworfen, über einen Zeitraum von drei Monaten in vier verschiedenen Einkaufsläden Kleidungsstücke entwendet zu haben. Unsere Mandantin wurde bei ihrem dritten Versuch, Kleidung zu entwenden, erwischt.
18. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, Medikamente aus einem Medikamentenschrank einer Klinik in Berlin-Kladow entwendet zu haben. Bei einem Schichtwechsel soll den Kollegen aufgefallen sein, dass unsere Mandantin jeweils ein Päckchen des fraglichen Medikaments in ihrer Tasche sowie in ihrem Kittel eingesteckt hatte. Von der Verwaltungsleitung wurde dieser Vorfall bei der Polizei Berlin angezeigt. Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf.
In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.
12. Juni 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl zugestellt bekommen hattet. In diesem wurde ihr vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in der Wohnung eines Patienten in Berlin Reinickendorf verschiedene Wertgegenstände gestohlen zu haben. In dem Strafbefehl wurde deshalb gegen unsere Mandantin eine Geldstrafe festgesetzt.
Unsere Mandantin ist bereits 15 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In der Vergangenheit hatte unsere Mandantin mehrere Bewährungsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Aktuell stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Sie soll von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden sein, wie sie das Kaufhaus einer Modekette in Berlin Steglitz mit einem zuvor nicht bezahlten Kleidungsartikel verließ. Sie wurde daraufhin vor dem Laden vom Detektiv angesprochen. Anschließend wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet.
16. Mai 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben.
22. April 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin hatte in kurzer Zeit mehrere Ladendiebstähle Berlin Schöneberg begangen. In einem ersten Verfahren gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren einzustellen. Drei weitere Verfahren wollte die Amtsanwaltschaft Berlin dann nicht mehr einstellen. Vielmehr beantragte die Amtsanwaltschaft Berlin den Erlass eines Strafbefehls.
Unser Mandant war bei einem Sicherheitsunternehmen für das Zählen von Tageseinnahmen großer Berliner Kaufhäuser zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte unser Mandant an zwei Tagen zwei mit Geld gefüllte Safebags entwendet. Insgesamt wurden Beträge von über 10.000,00 € entwendet.
4. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.