Brandstiftung
18. September 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.
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4. November 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mit einer Gruppe von Freunden hatte unser Mandant an einem See im Berliner Umland gegrillt. Die Asche soll er anschließend am Ufer des Sees entsorgt haben, wodurch sich Laub und Bruchholz entzündet hatte. Unser Mandant soll zunächst eigenständig versucht haben, den Brand zu löschen und erst später die Feuerwehr herbeigerufen haben. Zur Löschung des Brandes waren insgesamt 39 Feuerwehrmänner- und Frauen vor Ort tätig. Im Anschluss an die von unserem Mandanten gegenüber den Polizeibeamten getätigten Aussagen ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen fahrlässiger Brandstiftung.
20. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten waren von der Polizei Berlin umfangreiche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Tötung geführt worden. Unser Mandant soll in seiner Wohnung in Berlin-Kreuzberg nachts fahrlässig einen Brand verursacht haben. Durch den Brand, der sich auf weite Teile des Mietshauses ausgebreitet hatte, kam es in einer Mietwohnung zu so starken Rauchentwicklungen, dass die dort lebende Mieterin an den Folgen einer Rauchvergiftung starb. Unser Mandant selbst hatte sich schwere Verbrennungen zugezogen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, wurden die Ermittlungen durch die Polizei Berlin aufgenommen. Ein Zeuge, der auch die Feuerwehr gerufen hatte, gab an, dass unser Mandant durch Hilferufe die Nachbarschaft auf das Feuer aufmerksam gemacht hatte. Unser Mandant saß währenddessen auf dem Dach vor seiner Wohnung und habe verwirrt gewirkt. Der Feuerwehrmann, der unseren Mandanten von dem Dach vor seiner Wohnung geborgen hatte, gab an, dass unser Mandant die Brandlegung zugegeben hatte.
24. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.