Betrug § 263 StGB
Betrug
23. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.
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16. Mai 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.
Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.
8. Dezember 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte im Rahmen der Parkraumüberwachung in Berlin-Friedrichshain ein „Knöllchen“ erhalten, weil er mit seinem Auto mehr als 20 Minuten im absoluten Halteverbot stand. Als unser Mandant die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort antraf, äußerte er sein Unverständnis über die Maßnahme und bat darum, den Strafzettel zurückzunehmen. Weil sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber nicht von der Verhängung des Bußgeldes abbringen ließen, soll unser Mandant geflucht und in Richtung der Mitarbeiterin die Worte „kleine Nutte“ gesagt haben, wodurch sich diese beleidigt fühlte.
27. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant arbeitete in Brandenburg als Kassierer in einem Supermarkt. Mit seinen Angehörigen vereinbarte er, die von ihnen ausgewählten Waren an der Kasse nicht abzurechnen, sondern den Scanner der Kasse zu verdecken. Bis zur Entdeckung der Tat wurden dadurch nachweislich Waren im Wert von über 3.000 € nicht ordnungsgemäß abkassiert. Beobachtet wurde dies von mehreren Angestellten, deren Aussagen unseren Mandanten stark belasteten.
21. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, auf der Plattform eBay ein iPhone verkauft und dieses nach Eingang der Kaufbetrags nicht an den Käufer versandt zu haben. Weil unser Mandant häufig den Wohnsitz wechselte, dauerte es über vier Jahre, bis der ausgefertigte Strafbefehl unserem Mandanten zugestellt werden konnte.Rechtsanwalt Dietrich argumentierte in der Hauptverhandlung, dass das Strafbedürfnis des Staates vier Jahre nach dem Vorfall kaum mehr bestehe. Auch weckte er bei Gericht und Amtsanwaltschaft Zweifel, ob unser Mandant das iPhone tatsächlich nicht versandt hatte, oder es nicht vielmehr erst beim Transport abhanden gekommen war.
7. Juni 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Winter 2016 ging beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Gesundheit und Soziales, ein anonymes Schreiben ein. Darin wurde unserem Mandanten, einem Geschäftsführer eines Pflegebetriebes, vorgeworfen, er würde Pflegeleistungen abrechnen, obwohl die Patienten gar nicht pflegebedürftig seien. Vielmehr arbeite jedenfalls eine der Patientinnen schwarz in einem Backshop, was unser Mandant auch wüsste, da er sie morgens gelegentlich zu Arbeit begleite.Zwei Mitarbeiterinnen des Bezirksamts besuchten daraufhin inkognito den bezeichneten Backshop. Sie trafen dort tatsächlich die angebliche Patientin an und protokollierten über eine Stunde lang sämtliche Tätigkeiten, die die Patientin vornahm.
16. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde ein sogenannter Umtauschbetrug vorgeworfen. Ein Ladendetektiv hatte beobachtet, wie unsere Mandantin ein paar neue Damenschuhe im Wert von 120 - aus dem Regal nahm, diese in einen mitgeführten leeren Schuhkarton verpackte und anschließend zur Kasse ging. Dort habe sie versucht, durch die vorgetäuschte - Rückgabe? der Schuhe und unter Verwendung eines alten Kassenzettels den Kaufpreis zu erhalten und sich auf diese Weise zu bereichern. Ein Überwachungsvideo sollte diesen Betrug beweisen. Zudem wurden bei unserer Mandantin eine Schere und ein Schraubendreher gefunden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und beantragte zunächst Akteneinsicht.
15. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin missachtete in Lindenberg die Vorfahrt und stieß dadurch mit einem anderen Pkw zusammen. Es entstand Sachschaden in Höhe von fast 4.000,00 - . Anstatt anzuhalten und die erforderlichen Angaben zu machen, fuhr unsere Mandantin davon. Der Unfallgegner bemühte sich, unsere Mandantin durch Hupen und Aufblendlicht zum Anhalten zu bewegen, sie aber versuchte ihn abzuschütteln, indem sie an mehreren Kreuzungen scharf abbog. Am Ende der Verfolgungsjagd konnte der Unfallgegner unsere Mandantin schließlich stellen.Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein unserer Mandantin und das Amtsgericht Bernau erließ drei Monate nach der Fahrerflucht einen Strafbefehl, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.
28. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf ihm vor, in mehreren Fällen Kleidungsstücke über verschiedene Online-Portale an Nutzer verkauft, sie jedoch nach Zahlungseingang nicht abgeschickt zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug strafbar.Der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten wies bereits zahlreiche einschlägige Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf. Zudem stand unser Mandant bereits zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen unter (einschlägiger) Bewährung.