Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit
Gefährliche Körperverletzung
19. Juli 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.
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Mord Totschlag
Gegen unseren Mandanten war von der Bernauer Polizei ein Ermittlungsverfahren zunächst wegen versuchten Totschlags geführt worden. Er soll in Bernau zwei andere Personen mit einem Baseballschläger aus fremdenfeindlichen Motiven angegriffen haben. Unser Mandant soll sich dabei an die beiden aus Osteuropa stammenden Personen angeschlichen und unvermittelt mit dem Baseballschläger einem der beiden mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Den anderen soll unser Mandant mit dem Schläger am Arm getroffen haben, bevor sich die beiden gegen unseren Mandanten zur Wehr setzen konnten. Im Zuge dieser Abwehr ist unser Mandant selbst stark in Mitleidenschaft geraten und hatte sich erheblich am Kopf verletzt. Dass unser Mandant dabei von den beiden zuvor angegriffenen Personen mehrfach mit dem Baseballschläger geschlagen wurde, konnte ein unbeteiligter Zeuge bestätigen.
Körperverletzung
11. Juli 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Die Polizei war von der Lebensgefährtin unseres Mandanten gerufen und mit mehreren Hämatomen im Gesichtsbereich sowie mit Kopf- und Nackenschmerzen auf der Straße vor der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Oberschöneweide angetroffen worden. Laut Aussage der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei soll unser Mandant sie aufgrund eines Streits mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.
22. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.
15. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.
Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der ihn zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilte, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Unser Mandant soll mit seinem Auto auf einen Mann in Berlin-Mahlsdorf losgefahren sein. Einer drohenden Kollision soll der Mann nur noch durch einen seitlichen „Hechtsprung“ ausgewichen sein. Diesem Vorfall soll ein Streitgespräch vorausgegangen sein. Ursache für diesen Konflikt soll gewesen sein, dass der Mann mitten auf der Straße gelaufen war und unserem Mandanten den Weg versperrt hatte. Während dieses Konflikts sollen weiterhin wechselseitige Beleidigungen ausgetauscht worden sein, wobei unserem Mandanten insbesondere Fremdenfeindlichkeit unterstellt wurde.
Fahrlässige Körperverletzung
8. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant in Brandenburg war von seiner Nachbarin bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Sie machte unserem Mandanten zum Vorwurf, dass er seinen Hund nicht richtig kontrolliert habe und sie sich dadurch Verletzungen am Arm zugezogen habe. So soll der Hund unseres Mandanten die Nachbarin in den Arm gebissen haben. Umgekehrt hatte sich unser Mandant bei dem Vorfall durch einen Schlag von der Nachbarin Nasenbluten zugezogen.
Gegen unseren Mandanten war von der Polizei Berlin wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Unser Mandant hatte in Berlin-Kreuzberg die Fahrertür seines Autos geöffnet. Gegen die geöffnete Fahrertür war dann ein Radfahrer gefahren und hatte sich durch den Aufprall verletzt. Sodann wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eröffnet. Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung.[nbsp]
25. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.
25. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Berlin Schöneberg kam unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer. Beide hatten sich über das Verhalten des jeweils anderen aufgeregt. Unser Mandant soll aus seinem Auto ausgestiegen sein und den anderen Verkehrsteilnehmer, welcher auch bereits sein Auto verlassen hatte, mehrmals in Gesicht geschlagen haben. Hierdurch wurde der andere Verkehrsteilnehmer im Gesicht verletzt. Danach ist unser Mandant wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren. Der andere Verkehrsteilnehmer erstatte hierauf Anzeige wegen Körperverletzung. Ohne anwaltliche Beratung machte unser Mandant zunächst aufgrund der polizeilichen Vorladung Angaben zum Tatgeschehen. Erst als er merkte, dass die Polizei ihm nicht glauben würde, brach er die Vernehmung ab und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.