Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit
Körperverletzung
14. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht einen Strafbefehl, in dem er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant soll bei Straßenbauarbeiten seine Werkzeuge auf ein fremdes Auto abgelegt haben, sodass dieses zerkratzt wurde. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass unser Mandant den aufgebrachten Fahrzeughalter später fremdenfeindlich beleidigt und mit seiner Schubkarre am Bein verletzt hat.Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch gegen den Strafbefehl und beantragte Akteneinsicht. Anschließend gelang es Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an das Gericht die Vorwürfe gegen unseren Mandanten abzuschwächen.
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31. August 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde vorgeworfenen, im Rahmen eines Streits mit einem Nachbarn über Hundegebell den Nachbarn mit einem als Taschenlampe getarnten Taser attackiert und ihm danach gegen den Brustkorb getreten zu haben. Es wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung wird mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.Der Nachbar schilderte in seiner polizeilichen Zeugvernehmung den Vorfall sehr plastisch einschließlich der "Funken vorne an dem Gerät", der nachfolgenden tätlichen Auseinandersetzung und der Schmerzen, die er verspürt hatte.
Gefährliche Körperverletzung
27. Juni 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte seine Ex-Freundin zunächst beleidigt und später auf offener Straße angegriffen und ihr mehrere Schläge und Fußtritte - auch gegen den Kopf - versetzt. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, die durch eine das Leben gefährdende Behandlung gekennzeichnet sein sollten (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB). Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten, der sich in der ersten Instanz noch selbst verteidigte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung.
Fahrlässige Körperverletzung
23. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr am frühen Morgen auf dem Weg zum Dienst mit seinem Pkw die Frankfurter Allee in Berlin. An einen Kreuzung übersah unser Mandant, dass die Ampel bereits seit geraumer Zeit auf Rot stand, und überfuhr eine Fußgängerin. Diese überlebte den Verkehrsunfall zwar, doch sie erlitt u.a. einen Bruch des dritten und vierten Halswirbels, einen Oberarmbruch nahe des Schultergelenks, einen Wadenbeinbruch, mehrere Hüftbrüche, einen Kreuzbeinbruch und weitere schwere Verletzungen. Das Unfallopfer leidet bis heute unter den Folgen und wird sich aller Voraussicht nach davon nicht vollständig erholen. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten fahrlässige Körperverletzung vor.
21. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von seiner Ex-Lebensgefährtin beschuldigt, sie beleidigt und mit einem Messer an der Hand verletzt zu haben. Darüber hinaus gab die Frau bei der Polizei an, über viele Jahre von unserem Mandanten geschlagen und gedemütigt worden zu sein, womit sie unseren Mandanten schwer belastete.Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten mit der Verteidigung beauftragt worden war, nahm er Kontakt zur Staatsanwaltschaft Limburg auf und forderte die Ermittlungsakte an.
14. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant, unterwegs mit einigen Freunden, unter denen sich auch sog. - Intensivtäter? befanden, traf an der Krummen Lanke auf eine Gruppe junger Männer, die mit einem Bierkasten den Abend begehen wollten. Nachdem unser Mandant mehrmals erfolglos darum bat, sich zwei Biere nehmen zu dürfen, steckte er sich die Biere ohne Erlaubnis ein und ging davon. Zur Rede gestellt, zog er unvermittelt einen Teleskopstock aus seiner Jacke und schlug damit einem der Feiernden auf den Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde. Durch den Schlag eingeschüchtert, ließen sie es auch geschehen, dass unser Mandant den Rest der Bierkiste ebenfalls mitnahm und sich rasch entfernte.
1. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser knapp 40-jähriger Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 - verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin-Kreuzberg zwei 65-jährigen Mieterinnen des Mehrfamilienhauses mehrfach in das Gesicht geschlagen und ihnen den Arm umgedreht hatte, wodurch die Nachbarinnen u.a. Prellungen, Handgelenksdistorsionen und Zerrungen erlitten hatten.
22. Februar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von zwei Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er - quer zur Fahrspur der Polizisten - mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren sein soll. Als sie ihn anwiesen, an den rechten Straßenrand zu fahren, scherte er nach links aus. Nachdem die Polizisten bei der anschließenden Kontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, wurde eine Alkoholmessung durchgeführt, die eine Atemalkoholkonzentration von 0,87 Promille ergab. Der Führerschein unseres Mandanten wurde daraufhin einbehalten.Unser Mandant ging davon aus, dass es besser sei, sich selbst zu verteidigen. Das Anhörungsschreiben der Polizei beantwortete er ausführlich. Er ging davon aus, dass er auf diese Weise einer strengen Sanktion entgehen könne.
28. November 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unsere Mandantin festgestellt hatte, dass ihr Sohn 20 Euro aus ihrem Sparschwein entwendet hatte, suchte sie ihn zunächst an dessen Schule und - da sie ihn dort nicht antraf - auf dem nahegelegenen Sportplatz auf und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Aufgrund der Stärke des Faustschlags stürzte der Junge in ein in einiger Entfernung befindliches Gebüsch. Da die Aggressionen noch nicht verflogen waren, zog unsere Mandantin ihren Sohn daraufhin wieder aus dem Gebüsch, nahm ihn in den Schwitzkasten und schleifte ihn einen Weg entlang, bevor ein Lehrer und eine Erzieherin dazwischen gehen konnten und den Jungen befreiten.
23. November 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde über das Jobportal Monster von einer Firma kontaktiert. Die Firma erklärte, sie suche sog. Paketagenten, die an ihren Privatanschriften Pakete annehmen, umpacken und an eine angegebene Anschrift weiterversenden. Pro Paket sollte unser Mandant einen festgelegten Geldbetrag erhalten. Die Firma wolle hierdurch Logistikkosten sparen und Preisunterschiede zwischen Onlinehändlern in verschiedenen Ländern ausnutzen. Die Firma trat sehr professionell auf, führte ein telefonisches Bewerbungsgespräch mit unserem Mandanten durch und bestand darauf, einen Arbeitsvertrag zu schließen.