Mord Totschlag
18. August 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Kind unseres Mandanten war über mehrere Wochen schwer krank und hatte unterschiedliche Beschwerden. Im Laufe der Zeit ging es dem Kind schlechter. Einen Arzt suchte unser Mandant deshalb allerdings zunächst nicht auf.Das Kind unseres Mandanten verstarb nach erfolgloser Behandlung im Krankenhaus. Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sein Kind nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht zu haben. Deshalb sei eine Erkrankung nicht behandelt worden, wodurch Beschwerden vermeidbar gewesen sein sollen. Als Todesursache wurde zudem eine Krebserkrankung angenommen. Mit der Vorladung als Beschuldiger durch die Polizei wegen fahrlässiger Tötung und Kindesmisshandlung kontaktierte unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich.
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19. Juli 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten war von der Bernauer Polizei ein Ermittlungsverfahren zunächst wegen versuchten Totschlags geführt worden. Er soll in Bernau zwei andere Personen mit einem Baseballschläger aus fremdenfeindlichen Motiven angegriffen haben. Unser Mandant soll sich dabei an die beiden aus Osteuropa stammenden Personen angeschlichen und unvermittelt mit dem Baseballschläger einem der beiden mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Den anderen soll unser Mandant mit dem Schläger am Arm getroffen haben, bevor sich die beiden gegen unseren Mandanten zur Wehr setzen konnten. Im Zuge dieser Abwehr ist unser Mandant selbst stark in Mitleidenschaft geraten und hatte sich erheblich am Kopf verletzt. Dass unser Mandant dabei von den beiden zuvor angegriffenen Personen mehrfach mit dem Baseballschläger geschlagen wurde, konnte ein unbeteiligter Zeuge bestätigen.
2. Dezember 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war mit seinem Kollegen auf dem Weg von der Nachtschicht nach Hause, als es auf der Autobahn in Brandenburg plötzlich zu einem Zusammenstoß mit einem LKW kam. Unter Schock musste er feststellen, dass sein Kollege, der auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs gesessen hatte, aus dem Auto geschleudert worden war. Im Krankenhaus erfuhr unser Mandant schließlich, dass sein Kollege, noch am Unfallort verstorben war.