Körperverletzung § 223 StGB
Gefährliche Körperverletzung
22. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.
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15. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.
Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der ihn zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilte, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Unser Mandant soll mit seinem Auto auf einen Mann in Berlin-Mahlsdorf losgefahren sein. Einer drohenden Kollision soll der Mann nur noch durch einen seitlichen „Hechtsprung“ ausgewichen sein. Diesem Vorfall soll ein Streitgespräch vorausgegangen sein. Ursache für diesen Konflikt soll gewesen sein, dass der Mann mitten auf der Straße gelaufen war und unserem Mandanten den Weg versperrt hatte. Während dieses Konflikts sollen weiterhin wechselseitige Beleidigungen ausgetauscht worden sein, wobei unserem Mandanten insbesondere Fremdenfeindlichkeit unterstellt wurde.
Fahrlässige Körperverletzung
8. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant in Brandenburg war von seiner Nachbarin bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Sie machte unserem Mandanten zum Vorwurf, dass er seinen Hund nicht richtig kontrolliert habe und sie sich dadurch Verletzungen am Arm zugezogen habe. So soll der Hund unseres Mandanten die Nachbarin in den Arm gebissen haben. Umgekehrt hatte sich unser Mandant bei dem Vorfall durch einen Schlag von der Nachbarin Nasenbluten zugezogen.
Gegen unseren Mandanten war von der Polizei Berlin wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Unser Mandant hatte in Berlin-Kreuzberg die Fahrertür seines Autos geöffnet. Gegen die geöffnete Fahrertür war dann ein Radfahrer gefahren und hatte sich durch den Aufprall verletzt. Sodann wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eröffnet. Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung.[nbsp]
25. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.
Körperverletzung
25. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Berlin Schöneberg kam unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer. Beide hatten sich über das Verhalten des jeweils anderen aufgeregt. Unser Mandant soll aus seinem Auto ausgestiegen sein und den anderen Verkehrsteilnehmer, welcher auch bereits sein Auto verlassen hatte, mehrmals in Gesicht geschlagen haben. Hierdurch wurde der andere Verkehrsteilnehmer im Gesicht verletzt. Danach ist unser Mandant wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren. Der andere Verkehrsteilnehmer erstatte hierauf Anzeige wegen Körperverletzung. Ohne anwaltliche Beratung machte unser Mandant zunächst aufgrund der polizeilichen Vorladung Angaben zum Tatgeschehen. Erst als er merkte, dass die Polizei ihm nicht glauben würde, brach er die Vernehmung ab und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.
1. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Hintergrund war, dass er in Berlin Treptow an einer Ampel einem vorausfahrenden Fahrzeug, welches an einer Ampel verkehrsbedingt halten musste, aufgefahren ist. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges hatte sich insbesondere ein Schleudertrauma zugezogen und wurde deshalb durch die Feuerwehr ins Krankenhaus verbracht.
28. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf der Skalitzer Straße in Berlin-Kreuzberg hatte unser Mandant einen Fahrradfahrer übersehen. Es kam zu einer Kollision zwischen seinem Fahrzeug und einem Radfahrer, bei der der Radfahrer verletzt wurde und eine Fingerkuppe verlor. Unser Mandant gab sich noch am Ort als Fahrer zu erkennen und leistete dem Verletzten erste Hilfe. Er hätte wohl nicht damit gerechnet, dass er bereits kurz nach dem Unfall von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten würde. Erschrocken über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, der sich als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm.
21. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von einem Fahrradfahrer bei der Polizei angezeigt. Er behauptete, unser Mandant, der ein Taxi gefahren sei, habe ihn auf dem Kottbusser Damm aggressiv abgedrängt und ausgebremst, um seinen Unmut über das Befahren der Straße als Radfahrer auszudrücken. Es dauerte nicht lang, da lag im Briefkasten unseres Mandanten eine Vorladung als Beschuldigter wegen Nötigung von der Polizei.